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Ausbildungsbereiche |
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Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. |
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Der Theoriekurs umfasst ca. 18 Unterrichtsstunden. Die praktische Ausbildung dauert 5 bis 7 Stunden. Hier werden die notwendigen Manöver und Knoten eingeübt. |
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Amtlich vorgeschrieben, auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d.h. innerhalb des Geltungsbereiches der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung und der Schifffahrtspolizeiverordnungen. |
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Der Theoriekurs umfasst je nach Vorkenntnissen ca. 12-15 Unterrichtsstunden. Die praktische Ausbildung dauert 5 bis 7 Stunden. Hier werden die notwendigen Manöver und Knoten eingeübt. |
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Patent E" für Boote von 15 bis 25 m im Binnenbereich. Es wird benötigt für Binnengewässer von 15 bis 25 m und gilt auf den deutschen Binnenwasserstraßen. Für den Rhein ist zusätzlich zum "Patent E" eine Fahrtstrecke nachzuweisen. |
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Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. |
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Funkschein See (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) |
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Signalpistole, Handfakeln, Raketen, Rauchsignale, Leinenschussgeräte, etc.) |
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Sollten Sie vorhaben, beide Sportbootscheine (See und Binnen) abzulegen, ist es günstiger erst den Seeschein zu machen, da dieser höherwertiger ist und Sie bei Binnen keine praktische Prüfung mehr ablegen müssen. |
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