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Motorrad
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Jetzt bist Du angekommen. Im Beruf, in der Familie. Jetz kannst Du Dich einen Moment lang besinnen. "Habe ich auf meinem Weg etwas verloren?" Nein. Freiheit und Beschleunigung. Die Elemente und die Geschwindigkeit. Die Straße und die Landschaft. Die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten. Diese Freude muss nicht mehr der Verganngenheit angehören. Denn das Motorradfahren ist ein Ding aller Dinge!
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Fahrzeugart Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme (ab 16 Jahren) von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Vorgeschriebener Theorieunterricht: 6 Stunden zu je 90 Minuten
Vorgeschriebene Fahrstunden: 2 Stunden zu je 45 Minuten
Altersstufung: ab 15 Jahre
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Fahrzeugart Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind und Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Altersstufung: ab 16 Jahre
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Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung bis max. 35 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis von 0,2 kW/kg darf nicht übersteigt.
Altersstufung: ab 18 Jahre
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Fahrzeugart Schwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW. Die FE Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
Altersstufung: 1. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab 24. Jahre 2. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz der Klasse A2 ab 20. Jahre 3. Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A ab 21. Jahre
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Fahrzeugart Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
- mit einer bbH von max. 45 km/h und Hubraum max. 50 ccm. - bei Elektromotor Nennleistung bis max. 4 kW - andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung max. 4 kW - Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne Masse der Batterien) max. 350 kg
Klasse AM berechtigt zum Führen von - Kleinkrafträdern mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 01. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist. - Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-REcht (50 ccm, bbH von 60 km/h), die vor dem 01. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist.
Altersstufung: ab 16 Jahre
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