LKW

Franz Meersdonk. Günther Willers. Und ihre Maschinen. 320 PS.
Sie fahren Terminfracht in aller herren Länder.
Auf sie ist Verlass.

So begann der Bekannte Vorspann der Kult Fernsehserie. "Auf Achse"

Hier bei uns gehen Sie wieder auf Tour.
Denn in unserem Fahrschule dreht sich vieles um den Berufkraftfahrer.

So nun aber viel Spaß mit der Terminfracht in aller herren Länder.
Gute Unterhaltung und die richtige Info, auf den nächsten Seiten, wünscht das "Auf Achse" Fahrschulteam.



Fahrzeugart Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Altersstufung:
ab 18 Jahre



Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Altersstufung:
ab 18 Jahre



Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Altersstufung:
ab 21 Jahre
ab 18 Jahre, nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG



Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Altersstufung:
ab 21 Jahre
ab 18 Jahre, nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG



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