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Bus
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Fahrzeugart Kleine Busse
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
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Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
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Fahrzeugart Große Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. Die Nutzung der Klassen D und DE ist außerdem auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt.
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Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Nutzung der Klassen D und DE ist außerdem auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt.
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